Verteidiger in Stuttgart
 

Strafverteidiger bei Nürtingen

 

 

Im Zivilrecht geht es nicht um Strafen! Haben Sie also keine Angst, wenn Sie eine Klageschrift vom Gericht zugestellt bekommen. Sie haben im Zivilprozess keine Strafe zu erwarten! Sie müssen keine Geldstrafe bezahlten und Sie müssen vor allem nicht ins Gefängnis. Insbesondere gibt es keinen Staatsanwalt der gegen Sie ermittelt.

Im Zivilrecht streiten Sie sich lediglich mit einer anderen privaten Person, oder mit einem Unternehmen. Gegenstand des Verfahrens ist also eine Streitigkeit auf rein zivilrechtlicher Ebene. Es finden die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz BGB) Anwendung. Bsp: Mietstreit, Familienstreit, ebay Autounfall, etc.

Im Strafprozess ermittelt ein Staatsanwalt und hier heißt der Rechtsanwalt des Angeklagten Verteidiger (Strafverteidiger) und wird bereits bei Ordnungswidrigkeiten für den Mandanten tätig, aber auch bei Vergehen und Verbrechen wie bspw. Diebstahl, Erpressung, Raub, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Totschlag, und Mord.

Hier sind Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis, Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen möglich. Je höher die zu erwartende Strafe ist, desto eher lohnt es sich einen Strafverteidiger einzuschalten. Dieser kann vielleicht das strafrelevante Verhalten nicht rückgängig machen, er kann jedoch regelmäßig die Folgen - also das Strafmaß - beeinflussen. Zudem kann er Akteneinsicht bekommen, Formfehler der Ermittlungsbehörden bemängeln und Beweisanträge stellen, welche die Unschuld seines Mandanten beweisen.

 

 

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Stuttgart & Esslingen