Rechtsanwalt in Filderstadt
 

Rechtsanwalt Kosten

 

 

Die Höhe der Anwaltskosten im Zivilprozess bemisst sich nach dem Streitwert der jeweiligen Sache. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Gebühren des Rechtsanwalts. Ein Anwalt verdient (wenn kein Stundenhonorar vereinbart ist) i.d.R. folgende Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) :

1,3 Geschäftsgebühr für vorgerichtliche/ außergerichtliche Tätigkeiten aller Art

1,2 Terminsgebühr für Gerichtstermine (fällt nur einmal an pro Instanz)

1,3 Verfahrensgebühr für Tätigkeiten während des gerichtl. Verfahrens    

1,0 Einigungsgebühr für Vergleiche während eines Gerichtsverfahrens

1,5 Einigungsgebühr für außergerichtliche Vergleiche

Beispiel: Streitwert eines PKW-Schadens nach Unfall 5.000 €, RA hat sofort die gegnerische Verkehrshaftpflichtversicherung verklagt, drei Schriftsätze an das Gericht geschickt und war mehrmals bei Gericht, es ergeht ein Urteil.

Lösung: Sie schauen in die RVG Tabelle bei 5.000 €. Eine Gebühr beträgt danach 301 €. Der RA hat sich eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2) verdient. Folglich hat er 2,5 Gebühren verdient. Der Rechtsanwalt kostet daher ohne Mehrwertsteuer 2,5 x 301 Euro = 752 Euro.

Ist der Gegner für den Unfall voll verantwortlich, so trägt die Haftpflichtversicherung des Gegners neben dem Schaden auch diese Kosten.

 

Im Strafprozess bekommt der Rechtsanwalt in der Regel feste Gebühren, je nach Anzahl der Gerichtstermine, welche er als Strafverteidiger wahrnimmt.

Bei mehreren Instanzen fallen zusätzliche Gebühren an.

Fragen Sie den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens nach den potentiell anfallenden Kosten und wer diese zu tragen hat.

 

 

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Filderstadt & Esslingen