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Mit einer Rechtsschutzversicherung versichert man das Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Hier muss der Versicherungsnehmer immer genau prüfen, gegen was er genau versichert ist und gegen was nicht! Grundsätzlich trägt die Rechtsschutzversicherung aufgrund des Versicherungsvertrages alle im Rahmen einer Beratung, einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sowie Zeugengelder und Gutachterkosten, die im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens entstehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt jedoch für den eigenen Versicherungsnehmer nur die Anwaltskosten für dessen 1. Anwalt und nur aufgrund der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nicht aufgrund von höher liegenden Honorarvereinbarungen. Die Versicherung trägt die Kosten zudem nur im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen. Ob und für welches Rechtsgebiet sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Wer bspw. beruflich sehr viel mit dem PKW auf fremden Straßen unterwegs ist, hat in der Regel ein höheres Risiko geblitzt zu werden. Daher könnte hier eine Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlenswert sein.
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