Verteidiger in Stuttgart
 

Prozesskosten

 

 

Zunächst unterscheidet man zwischen Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren. Sind die Parteien bspw. in einem zivilen Rechtsstreit jeweils von einem Rechtsanwalt vertreten, so fallen 1 x Gerichtsgebühren an (für das Gericht) und 2 x Rechtsanwaltsgebühren (für die beiden Rechtsanwälte). Diese Gebühren bilden dann die Gesamtkosten des Verfahrens (Verfahrenskosten). Kosten für Zeugen und Sachverständige erhöhen die Verfahrenskosten.

Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass sich die Kostentragung (Verfahrenskosten) am Ausgang des Verfahrens orientiert. Der Verlierer des Rechtsstreits trägt die gesamten Verfahrenskosten. Gewinnt man den Rechtsstreit nur teilweise, z.B. zu 75 %, so trägt der Unterlegene auch nur die Kosten in Höhe von 75%, den Rest zahlt der Obsiegende selbst.

Im Arbeitsrecht in der ersten Instanz und teilweise im Familienrecht gelten für Rechtsanwaltskosten, dass diese - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - von den Parteien jeweils hälftig zu tragen sind. Sprich jede Partei zahlt ihren eigenen Rechtsanwalt selbst.

Im Strafprozess trägt der Angeklagte die Kosten des Strafverfahrens (Gerichts- und Strafverteidigerkosten), wenn er rechtskräftig verurteilt wird, also schuldig ist. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse diese Kosten. Bei einer Einstellung des Verfahrens trägt der Angeklagte die Kosten seines Strafverteidigers selbst.

 

 

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Stuttgart & Esslingen