Anwalt in Stuttgart
 

Rechtsanwalt Erstberatung

 

 

Scheuen Sie sich nicht vor einer Erstberatung bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, ob die kurze Erstberatung kostenlos ist. In den meisten Fällen kann sich ein Rechtsanwalt sehr schnell ein Bild über die Rechtslage eines Sachverhaltes machen.

Das erste Mandantengespräch dient der Informationsgewinnung für den Anwalt, der den Sachverhalt ja nicht kennt. Nach der Informationsgewinnung wird Ihnen Ihr Rechtsanwalt seine Einschätzung zur Rechtslage des Falles mitteilen und die Gewinnchancen mit Ihnen erörtern.

Die Erstberatung wird in der Regel nur dann abgerechnet, wenn kein Auftrag erteilt wird, also der Rechtsanwalt anschließend nicht für Sie tätig wird. Nur in diesem Fall wird eine Beratungsgebühr abgerechnet, welche eine Rechtsschutzversicherung meist bis zu eine Betrag von 180 Euro trägt.

Kurzberatungen, welche bspw. nur wenige Minuten Zeit beanspruchen, werden von Rechtsanwälten häufig überhaupt nicht berechnet, mit dem Ziel ein späteres Mandat zu erhalten. Grundsätzlich gibt es jedoch keine kostenlose Rechtsberatung, da diese eine Dienstleistung des Rechtsanwalts darstellt.

 

© Rechtsanwalt Daniel Ruehringer - Stuttgart & Esslingen